Schonzeiten & Mindestmaße


Die Schonzeiten und Mindestmaße sind von Bundesland zu Bundesland (bzw. zu anderen Längern) unterschiedlich (siehe Tabelle).  Die Schonzeit der Meerforelle erstreckt sich in Schleswig-Holstein vom 01.10. bis 31.12. für Fische im Laichkleid. "Blanke Fische" (zu erkennen an der silbernen Farbe und den losen Schuppen) sind hier nicht geschont. Dazu gelten auch die s.g. "Überspringer", die am Laichzug nicht teilnehmen und im Meer bleiben. Die Gründe dafür sind den Wissenschaftlern bisher noch nicht eindeutig bekannt. Uns Angler freut den Fang der "Überspringer" in der Winterzeit, da sich diese Fische meist gut genährt und in einer Top-Kondition befinden.

In Mecklenburg-Vorpommern besteht ein generelles Fangverbot vom 15.09. bis 15.12. egal ob für gefärbte oder blanke Meerforellen! Grundsätzlich sollten wir immer genau darauf achten, dass wir nur blanke Meerforellen, also Fische die sich nicht mehr im Laichgeschäft befinden, entnehmen! Im Zweifel setzen wir lieber einen Fisch schonend zurück.

Zu den unbedingt ebenfalls zu schützenden Fischen gehören auch die s.g. "Auf- und Absteiger". Dies sind Fische die zwar im Meer gefangen wurden, sich aber in Vorbereitung und daher teilweise bereits im Laichkleid (durch die angebräunte Laichfärbung eindeutig zu erkennen) befinden oder gerade aus den Flüssen zurück ins Meer gekommen sind (an der schlanken Form gut zu erkennen).

Zudem gibt es einige Schongebiete rund um die Laichflüsse, die regional ebenfalls unterschiedlich groß ausfallen können (unbedingt vorher genau informieren). Diese Bereiche sind gesetzlich gesperrt sollten wir daher generell weitläufig umgehen!

Zur Mindestgröße gibt es die gesetzlich festgelegten Mindestmaße. In Schleswig-Holstein beträgt dieses Maß 40cm, in Mecklenburg-Vorpommern 45cm und in Dänemark 40cm. Nun gibt es viele Wissenschaftler und auch Angler die sich intensiv mit dem Laichzug der Meerforellen beschäftigen. Die Meinungen über ein sinnvolles Mindestschonmaß gehen dort sehr weit auseinander. Bis etwa 50cm Länge bezeichnet man die Meerforellen als s.g. „Grönländer“. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Grönländer unter 50cm noch nicht am Laichgeschäft zur Reproduktion ihrer Art teilnehmen. Es gibt daher nicht wenige Angler in Deutschland die ihr persönliches Mindestmaß eigenmächtig auf 50cm „plus x“ gesetzt haben um den Fischen wenigstens einmal die Möglichkeit zu geben sich fortzupflanzen. In Schweden gilt z.B. daher bereits das gesetzliche Mindestmaß von 50cm. Das deutsche Gesetz schreibt uns Angler aber leider unmissverständlich vor, dass übermassige Fische nicht zurückgesetzt werden dürfen! Viele Angler und Wissenschaftler sind da ganz anderer Ansicht und versuchen schon lange die Gesetzgeber davon zu überzeugen, Mindestmaße und bestehende Gesetze zu ändern - leider bisher ohne Erfolg. Nicht wenige Angler sprechen sich sogar für ein „Entnahmefenster“ aus, welches in anderen Ländern bereits praktiziert wird und dabei die großen Exemplare der Art – die für die meisten Nachkommen sorgen – ebenfalls schont. Auf die in der Szene heiß diskutierte generelle C&R (Catch & Release) Thematik gehen wir hier bewusst nicht ein, weil es zwar oft praktiziert aber in Deutschland verboten ist!


 

DE/Schleswig-H.

DE/Mecklenburg-V.

Dänemark

Schweden (Süd)

Mindestmaß:

40 cm

Mindestmaß:

45 cm

Mindestmaß:

40 cm

Mindestmaß:

50 cm

Schonzeit:

01.10. bis 31.12 für Fische im Laichkleid

Schonzeit:

15.09. bis 14.12.

generell für alle Fische

Schonzeit:

16.11. bis 15.01. für Fische im Laichkleid. Ausnahme die Insel Bornholm bis 28.02. (bzw. 29.02.)

Schonzeit:

15.09. bis 31.12. generell für alle Fische

Schongebiete:

generell zur o.g. Zeit im Radius von 200m um Flussmündungen, land- und seeseitig. Ganzjährige Schongebiete z.B. in Teilen der Flensburger Förde und der Schlei

Schongebiete:

Teilweise auf Grund von Naturschutzgebieten  sehr unterschiedlich, bitte regional vor Ort genau erfragen oder im Angelführer nachschlagen.

Schongebiete:

500m im Radius um Flussmündungen. Ganzjährige und saisonale Schutzgebiete regional unterschiedlich. Vor Ort erfragen!

Schongebiete:

500m links & rechts von Flussmündungen. Seeseitig örtlich oft unterschiedlich, muss vor Ort erfragt werden.


Die einzelnen Fachbegriffe erläutern wir in dem "Steckbrief Meerforelle".


Meerforelle 52cm im Laichkleid ("braun") / wurde zurück gesetzt!


Meerforelle 57cm "Blank" (silber) / wurde entnommen!


Shape Divider

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